Beim sogenannten Hautkrebsscreening handelt sich um eine Vorsorgeuntersuchung, die eine Inspektion der gesamten Haut umfasst.
Die Untersuchung ist wichtig, um Hautkrebs und seine Vorstufen möglichst früh zu entdecken und zu behandeln.
Diese Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem Alter von 35 Jahren in zweijährlichen Abständen übernommen. Einzelne Kassen bieten auch jüngeren Versicherten die Möglichkeit an dieser Vorsorge teilzunehmen.
Für Privatpatienten steht das Screening selbstverständlich ebenso zur Verfügung.
Es bietet sich an, die Untersuchung zusammen mit dem Gesundheits-Check in Anspruch zu nehmen. Für Patienten, die erst kürzlich bei einer Gesundheitsuntersuchung waren, steht das Hautkrebs-Screening natürlich auch als Einzelleistung zur Verfügung. Allerdings wurde zum 1.4.2109 das Intervall zum Gesundheits-Check auf drei Jahre verlängert.